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   KG, 18.04.2017 - 5 Ws 237/16 Vollz   

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https://dejure.org/2017,13856
KG, 18.04.2017 - 5 Ws 237/16 Vollz (https://dejure.org/2017,13856)
KG, Entscheidung vom 18.04.2017 - 5 Ws 237/16 Vollz (https://dejure.org/2017,13856)
KG, Entscheidung vom 18. April 2017 - 5 Ws 237/16 Vollz (https://dejure.org/2017,13856)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Strafverteidigung: Verteidigerbesuch in der Justizvollzugsanstalt außerhalb der Regelbesuchszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Festsetzung von Regelbesuchszeiten für den Verkehr eines Gefangenen mit seinem Verteidiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Festsetzung von Regelbesuchszeiten für den Verkehr eines Gefangenen mit seinem Verteidiger

  • rechtsportal.de

    StVollzG § 26 S. 1
    Zulässigkeit der Festsetzung von Regelbesuchszeiten für den Verkehr eines Gefangenen mit seinem Verteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 636 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Zweibrücken, 12.03.1997 - 1 VAs 2/97

    Versagung einer Besuchserlaubnis gegenüber dem Strafverteidiger eines

    Auszug aus KG, 18.04.2017 - 5 Ws 237/16
    Die Festsetzung von Regelbesuchszeiten darf nicht dazu führen, dass der Verteidigerverkehr wesentlich erschwert wird, vielmehr müssen dann in begründeten Ausnahmefällen Verteidigerbesuche auch zu anderen Zeiten möglich sein (Anschluss OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. September 1997, 4 VAs 15/97, juris Rn. 44; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1986, 60; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. März 1997, 1 VAs 2/97, juris Rn. 6).(Rn.20).

    Die Festsetzung von Regelbesuchszeiten darf aber nicht dazu führen, dass der Verteidigerverkehr wesentlich erschwert wird, vielmehr müssen dann in begründeten Ausnahmefällen Verteidigerbesuche auch zu anderen Zeiten möglich sein (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. September 1997 - 4 VAs 15/97 -, juris Rn. 44; OLG Karlsruhe a. a. O.; Laubenthal, a. a. O., Abschnitt E Rn. 51; zu § 148 StPO: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. März 1997 - 1 VAs 2/97 -, juris Rn. 6).

  • OLG Stuttgart, 23.09.1997 - 4 VAs 15/97

    Anfechtung der generellen zeitlichen Beschränkung von Verteidigerbesuchen bei

    Auszug aus KG, 18.04.2017 - 5 Ws 237/16
    Die Festsetzung von Regelbesuchszeiten darf nicht dazu führen, dass der Verteidigerverkehr wesentlich erschwert wird, vielmehr müssen dann in begründeten Ausnahmefällen Verteidigerbesuche auch zu anderen Zeiten möglich sein (Anschluss OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. September 1997, 4 VAs 15/97, juris Rn. 44; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1986, 60; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. März 1997, 1 VAs 2/97, juris Rn. 6).(Rn.20).

    Die Festsetzung von Regelbesuchszeiten darf aber nicht dazu führen, dass der Verteidigerverkehr wesentlich erschwert wird, vielmehr müssen dann in begründeten Ausnahmefällen Verteidigerbesuche auch zu anderen Zeiten möglich sein (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. September 1997 - 4 VAs 15/97 -, juris Rn. 44; OLG Karlsruhe a. a. O.; Laubenthal, a. a. O., Abschnitt E Rn. 51; zu § 148 StPO: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. März 1997 - 1 VAs 2/97 -, juris Rn. 6).

  • BVerwG, 04.12.2014 - 4 C 33.13

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Umstellung Klageantrag; Klageänderung;

    Auszug aus KG, 18.04.2017 - 5 Ws 237/16
    Das Feststellungsbegehren kann auf die Rechtslage im Zeitpunkt der ablehnenden Entscheidung oder unmittelbar vor Eintritt des erledigenden Ereignisses gerichtet sein (vgl. zur vergleichbaren verwaltungsprozessualen Rechtslage: BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 C 33/13 -, juris Rn. 23; Kopp/Schenke, VwGO 22. Auflage, § 113 Rn. 124).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Auszug aus KG, 18.04.2017 - 5 Ws 237/16
    Maßgebend für den Umfang des Antragbegehrens ist das aus dem gesamten Vorbringen zu entnehmende wirkliche Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 1493/11 -, juris Rn. 37; Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - 5 Ws 183/16 Vollz - Bachmann in LNNV, Strafvollzugsgesetze 12. Auflage, Abschnitt P Rn. 32 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 4.98

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren.

    Auszug aus KG, 18.04.2017 - 5 Ws 237/16
    Nicht aus dem Prozessrecht, sondern ausschließlich aus dem materiellen Recht ergibt sich, ob der geltend gemachte Anspruch bestand und welcher Beurteilungszeitpunkt hierfür maßgebend war (zur vergleichbaren verwaltungsprozessualen Rechtslage: BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 3 B 41/15 -, juris Rn. 16; Urteil vom 11. Februar 1999 - 2 C 4/98 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 21.07.2016 - 3 B 41.15

    Aufnahme von Betten einer Einrichtung in den Krankenhausplan

    Auszug aus KG, 18.04.2017 - 5 Ws 237/16
    Nicht aus dem Prozessrecht, sondern ausschließlich aus dem materiellen Recht ergibt sich, ob der geltend gemachte Anspruch bestand und welcher Beurteilungszeitpunkt hierfür maßgebend war (zur vergleichbaren verwaltungsprozessualen Rechtslage: BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 3 B 41/15 -, juris Rn. 16; Urteil vom 11. Februar 1999 - 2 C 4/98 -, juris Rn. 18).
  • BGH, 17.02.1981 - 5 AR (Vs) 43/80

    Anwendung des § 29 Absatz 1 Satz 2 und 3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) auf

    Auszug aus KG, 18.04.2017 - 5 Ws 237/16
    Der Verkehr zwischen dem Strafgefangenen und seinem Verteidiger soll auch im Strafvollzug im Wesentlichen frei sein (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 1981 - 5 AR (Vs) 43/80 -, BGHSt 30, 38, 42, juris Rn. 9).
  • KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15

    Gefangenenvereinigung keine Gewerkschaft

    Auszug aus KG, 18.04.2017 - 5 Ws 237/16
    Die Gefangenen sollen eine realistische Arbeitswelt erleben, die es ihnen nach der Entlassung ermöglicht, sich in das Erwerbsleben einzugliedern (vgl. KG, Beschluss vom 29. Juni 2015 - 2 Ws 132/15 Vollz -, juris Rn. 11).
  • KG, 29.07.2016 - 2 Ws 133/16

    Strafvollzugsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus KG, 18.04.2017 - 5 Ws 237/16
    b) Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung war als Fortsetzungsfeststellungsantrag in entsprechender Anwendung des § 115 Abs. 3 StVollzG statthaft, was vom Rechtsbeschwerdegericht als Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. KG, Beschluss vom 29. Juli 2016 - 2 Ws 133/16 Vollz -, juris Rn. 6).
  • KG, 06.03.2013 - 2 Ws 81/13

    Strafvollzug: Statthaftigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags bei

    Auszug aus KG, 18.04.2017 - 5 Ws 237/16
    Wiedereinsetzung">112 Abs. 1 StVollzG vor Erhebung eines Verpflichtungsantrages erledigt hat (vgl. KG, Beschluss vom 6. März 2013 - 2 Ws 81/13 Vollz - Spaniol in AK-StVollzG, 7. Auflage, Teil IV § 115 StVollzG Rn. 74).
  • OLG Hamm, 04.03.1985 - 1 VAs 11/85
  • KG, 08.10.1976 - 2 VAs 37/76
  • KG, 04.12.2018 - 5 Ws 117/18

    Zusätzliche Anerkennung und Ausgleichsentschädigung bei freien

    Die Strafkammer hat dabei zutreffend auf die bestehende Wiederholungsgefahr hingewiesen (hierzu: Senat, Beschlüsse vom 18. April 2017 - 5 Ws 237/16 Vollz -, und 23. Februar 2017, a. a. O.; jeweils m. w. N.).
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